Saisonarbeit in der Schweiz: Skigebiete, Landwirtschaft, Löhne und Bewilligungen
Die Schweiz sucht Saisonkräfte für ihre Skigebiete, die Sommerhotellerie, die Alpen, die Weinlese und die Obsternte. Die Löhne gehören zu den höchsten in Europa, der Zugang ist in der Praxis aber Staatsangehörigen der EU und der EFTA vorbehalten.

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Welche Saisonarbeit gibt es in der Schweiz?
Einen eigenen rechtlichen Status für Saisonniers kennt die Schweiz nicht: Befristete Verträge folgen dem allgemeinen Recht. Der Bedarf konzentriert sich auf Hotellerie und Gastronomie in den Ferienorten, Bergbahnen, Landwirtschaft, Weinbau und den Alpsommer.
Die hohen Löhne ziehen jedes Jahr viele Europäer an, doch die Lebenshaltungskosten sind ebenso hoch. Stellen mit Kost und Logis, in Hotellerie und Landwirtschaft häufig, machen eine Saison deutlich lohnender als ein Job ohne Unterkunft.
Regionen und Branchen
Im Winter bündeln das Wallis mit Zermatt, Verbier, Crans-Montana und Saas-Fee, Graubünden mit St. Moritz, Davos und Laax sowie das Berner Oberland mit Grindelwald und Gstaad den Großteil der Stellen. Im Sommer übernehmen Genfersee, Vierwaldstättersee und Lago Maggiore.
Die Landwirtschaft stellt für Aprikosen und Erdbeeren im Wallis, Äpfel im Thurgau, Gemüse im Seeland und die Weinlese im Lavaux, im Wallis und in Neuenburg ein. Auf den Alpen wird von Juni bis September Personal für die Viehhut und die Käseherstellung gesucht.
- Hotellerie und Gastronomie: Service, Küche, Réception, Hauswirtschaft.
- Bergbahnen und Skischulen: Bahnpersonal, Kassierer, Skilehrer.
- Landwirtschaft und Weinbau: Ernte, Weinlese, Gemüsebau.
- Alpen: Hirten, Käsereigehilfen, Kuhhirten.
Saisonkalender für die Schweiz
Die Wintersaison beginnt vor Weihnachten und endet an Ostern. Rekrutiert wird lange im Voraus: ab Ende Sommer für den Winter und ab Februar für den Sommer.
| Tätigkeit | Zeitraum | Regionen |
|---|---|---|
| Wintersportorte | Dezember bis April | Wallis, Graubünden, Berner Oberland |
| Erdbeeren und Beeren | Mai bis Juli | Wallis, Waadt, Bern |
| Sommerhotellerie und Seen | Mai bis Oktober | Genfersee, Tessin, Luzern |
| Alpen | Juni bis September | Alpen und Jura |
| Aprikosen | Juli bis August | Wallis |
| Weinlese | September bis Oktober | Lavaux, Wallis, Neuenburg, Genf |
Tessin und Deutschschweiz
Das italienischsprachige Tessin stellt für den Seetourismus in Lugano und Locarno ein. Die Deutschschweiz bietet die meisten Stellen, verlangt aber oft Deutsch. In der Romandie reicht in den meisten Betrieben Französisch.
Wer darf in der Schweiz saisonal arbeiten?
Das Freizügigkeitsabkommen öffnet den Schweizer Arbeitsmarkt für Staatsangehörige der EU und der EFTA. Für alle anderen ist die Zulassung auf qualifizierte Fachkräfte beschränkt, was gering qualifizierte Saisonstellen in der Praxis ausschließt.
Bis zu drei Monate: das Meldeverfahren
Staatsangehörige der EU oder EFTA dürfen bis zu drei Monate pro Kalenderjahr ohne Aufenthaltsbewilligung arbeiten. Der Arbeitgeber muss sie online melden; in Hotellerie und Gastronomie, Gartenbau und mehreren anderen Branchen ist die Meldung bereits ab dem ersten Arbeitstag fällig.
Die Bewilligung L für eine ganze Saison
Bei einem Vertrag von drei Monaten bis zu einem Jahr erhalten Staatsangehörige der EU oder EFTA eine Kurzaufenthaltsbewilligung, die Bewilligung L, ausgestellt vom Kanton. Ihre Dauer richtet sich nach dem Vertrag und kann auf insgesamt bis zu zwölf Monate verlängert werden.
Die Bewilligung L gibt keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Nach der Ankunft muss man sich innerhalb von vierzehn Tagen bei der Gemeinde anmelden und innerhalb von drei Monaten eine Schweizer Krankenversicherung abschließen, sofern keine Befreiung wegen einer europäischen Versicherung besteht.
Grenzgänger und Nicht-EU-Bürger
Wer in der Grenzregion von Frankreich, Italien oder Deutschland wohnt, kann mit einer Grenzgängerbewilligung G arbeiten und wöchentlich nach Hause zurückkehren. Staatsangehörige außerhalb von EU und EFTA werden für gering qualifizierte Saisonstellen grundsätzlich nicht zugelassen.
Lohn und Arbeitsbedingungen
Die Schweiz hat keinen nationalen Mindestlohn. Fünf Kantone wenden einen kantonalen Mindestlohn an: Basel-Stadt, Genf, Jura, Neuenburg und Tessin. Gesamtarbeitsverträge, vor allem im Gastgewerbe, und kantonale Normalarbeitsverträge legen die übrigen Mindestlöhne fest.
Landwirtschaftliche Löhne 2026
Im Kanton Waadt beträgt der landwirtschaftliche Mindestlohn seit dem 1. Januar 2026 für ungelernte Arbeitskräfte 3.663 Franken brutto im Monat, das sind rund 17 Franken pro Stunde bei 49,5 Wochenstunden.
Arbeitszeit
In der Landwirtschaft ist die Woche lang: im Kanton Waadt durchschnittlich 49,5 bis 51,5 Stunden, in Genf 45 Stunden im Jahresdurchschnitt. In der Hotellerie und den übrigen Branchen ist die Arbeitszeit gesetzlich auf 45 oder 50 Stunden pro Woche begrenzt.
Unterkunft, Verpflegung und Abzüge
Stellt der Arbeitgeber Kost und Logis, darf er einen Betrag nach den AHV-Ansätzen abziehen: 990 Franken pro Monat nach dem Waadtländer Tarif 2026, davon 345 Franken für die Unterkunft und 645 Franken für die Verpflegung. Hinzu kommen die Sozialabgaben.
Schritt für Schritt zur Saison in der Schweiz
Die Konkurrenz ist groß, vor allem in den renommierten Ferienorten. Arbeitgeber bevorzugen Bewerber, die die ganze Saison verfügbar sind und die Sprache der Region sprechen.
- Saison, Sprachregion und Branche passend zu den eigenen Sprachkenntnissen und der Erfahrung wählen.
- Einen Lebenslauf nach Schweizer Art mit Foto, Arbeitszeugnissen und genauer Verfügbarkeit erstellen.
- Job-Room, das offizielle Stellenportal, nutzen und eine EURES-Beraterin oder einen EURES-Berater kontaktieren.
- Sich bei Hotels und Bergbahnen ab Ende Sommer für den Winter und ab Februar für den Sommer bewerben.
- Einen schriftlichen Vertrag mit Bruttolohn, Arbeitszeit, Unterkunft und Abzügen einholen.
- Prüfen, dass der Arbeitgeber die Online-Meldung oder den Antrag auf die Bewilligung L erledigt.
- Nach der Ankunft bei der Gemeinde anmelden und die Krankenversicherung klären.
Fehler und Betrugsmaschen, die Sie vermeiden sollten
Die Schweizer Löhne locken auch irreführende Angebote an, besonders für Stellen mit Unterkunft in der Landwirtschaft. Mit diesen Regeln vermeiden Sie böse Überraschungen.
- Zu arbeiten beginnen, bevor Meldung oder Bewilligung in Ordnung sind.
- Brutto und netto verwechseln: Sozialabgaben und Quellensteuer schmälern den ausbezahlten Betrag deutlich.
- Einen Abzug für die Unterkunft akzeptieren, der über den kantonalen Ansätzen liegt.
- Eine Stellenvermittlung bezahlen: In der Schweiz wird sie grundsätzlich vom Arbeitgeber vergütet.
- Die Krankenversicherung vernachlässigen, die bei mehr als drei Monaten Pflicht ist.
Kosten, Löhne und Unterlagen
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Kennzahlen und Formalitäten zusammen. Die landwirtschaftlichen Beträge stammen aus den Normalarbeitsverträgen der Kantone Waadt und Genf und variieren von Kanton zu Kanton.
| Punkt | Richtwert 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Landwirtschaftlicher Lohn Waadt | 3.663 CHF brutto pro Monat | Ungelernt |
| Landwirtschaftlicher Lohn Genf | 3.523,65 CHF, also 18,07 CHF pro Stunde | Ungelernt |
| Kost und Logis | 990 CHF pro Monat | AHV-Tarif Waadt |
| Beschäftigung bis drei Monate | Online-Meldung | EU und EFTA |
| Unterlagen | Ausweis, Vertrag, Krankenversicherung | Bewilligung L ab drei Monaten |
Quellensteuer
Ausländische Arbeitskräfte ohne Niederlassungsbewilligung C werden an der Quelle besteuert: Der Arbeitgeber behält die Steuer monatlich ein. Die Sozialabgaben machen im Schnitt rund 16 % des Bruttolohns aus, dazu kommt die individuelle Krankenversicherung.
Häufige Fragen
Diese Antworten betreffen die häufigsten Fragen von Europäern, die eine Winter- oder Sommersaison in der Schweiz planen.
Können EU-Bürger eine Wintersaison in der Schweiz machen?
Ja. Bei einem Vertrag über mehr als drei Monate beantragt der Arbeitgeber beim Kanton eine Bewilligung L. Für höchstens drei Monate genügt eine einfache Online-Meldung. Staatsangehörige der EU und der EFTA dürfen ohne Prüfung des Arbeitsmarkts arbeiten.
Wird in den Ferienorten eine Unterkunft gestellt?
Oft, weil die Mieten in den Ferienorten sehr hoch sind. Der Arbeitgeber darf dann einen Betrag nach den AHV-Ansätzen abziehen. Lassen Sie sich die Art des Zimmers – Einzel- oder Mehrbettzimmer – und den genauen monatlichen Abzug schriftlich bestätigen.
Können Marokkaner oder Tunesier eine Saison arbeiten?
Grundsätzlich nicht. Staatsangehörige außerhalb von EU und EFTA werden nur als qualifizierte Fachkräfte im Rahmen begrenzter Kontingente zugelassen. Gering qualifizierte Saisonstellen in Hotellerie oder Landwirtschaft erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
Muss man Deutsch sprechen, um in der Schweiz zu arbeiten?
Nicht in der Romandie, wo Französisch genügt, und nicht im Tessin, wo Italienisch dominiert. In der Deutschschweiz und in Graubünden wird für den Service in der Regel Deutsch verlangt; in der Küche oder der Hauswirtschaft kann Englisch reichen.
Saisonjobs im Detail
Wo Sie diese Jobs finden
- EURES – Leben und Arbeiten in der Schweiz — EURES-Länderinfo: Bewilligungen, Löhne, Schweizer Stellenportale wie Job-Room und Tipps für europäische Saisonkräfte.
- Kanton Genf – Stellensuche — Offizielle Genfer Tipps zur Stellensuche, mit Registrierung auf Job-Room für den Zugang zu gemeldeten Stellen.
- Agrimpuls (EURES-Eintrag) — Dienst des Schweizer Bauernverbands: Information, Rechtsberatung und Vermittlung für landwirtschaftliche Saisonkräfte.
Offizielle und rechtliche Quellen
- SEM – Bewilligung L EU/EFTA — Staatssekretariat für Migration: Kurzaufenthaltsbewilligung für Verträge von drei Monaten bis einem Jahr, Dauer und Voraussetzungen.
- SEM – Online-Meldeverfahren — Häufige Fragen zur Meldung von Beschäftigungen bis drei Monate und zu den Fristen je nach Branche.
- Genf – Normalarbeitsvertrag Landwirtschaft — Genfer Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitskräfte: Arbeitszeit, Mindestlöhne und Standards für die Unterkunft.