Saisonarbeit in der Spargelernte: Saison, Lohn und Bewerbung
In Deutschland bedeutet Saisonarbeit in der Spargelernte, weißen Spargel von April bis zum 24. Juni von Hand zu stechen, auf Höfen in Brandenburg, Baden, Niedersachsen oder Bayern, meist mit gestellter Unterkunft und mindestens zum gesetzlichen Mindestlohn.

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Spargelernte in Deutschland: Was gehört zur Arbeit?
Spargelstecher ernten den weißen Spargel, bevor die Stange den Damm durchbricht. Sie erkennen den Riss, legen die Stange frei, stechen sie mit dem Spargelmesser und glätten den Damm wieder. Gearbeitet wird gebückt, unter Folie und über viele Stunden.
Daneben gibt es Stellen beim Sortieren und Klassifizieren in der Halle, beim Waschen, Verpacken und im Direktverkauf an Spargelbuden. Diese weniger körperlichen Aufgaben übernehmen meist Rückkehrer oder Saisonkräfte mit Deutschkenntnissen, weil sie Kundenkontakt haben.
Wo wird weißer Spargel angebaut?
Wichtige Anbaugebiete sind Beelitz in Brandenburg, die Region Schwetzingen und Bruchsal in Baden-Württemberg, Schrobenhausen in Bayern, Nienburg und Burgdorf in Niedersachsen sowie Walbeck in Nordrhein-Westfalen. Große Höfe stellen dort jedes Frühjahr mehrere hundert Erntehelfer ein.
Saisonkalender: von April bis Johanni
Gestochen wird ab Ende März oder Anfang April unter beheizter Folie, die Hauptsaison liegt im Mai. Traditionell endet die Ernte am 24. Juni, dem Johannistag, damit sich die Pflanzen erholen. Verträge laufen daher meist sechs bis zwölf Wochen.
Körperliche Anforderungen und Tagesablauf
Der Arbeitstag beginnt oft schon um 5 Uhr, damit der Spargel noch am selben Tag frisch im Verkauf liegt. Das Wetter bestimmt die Menge: Eine warme Woche kann die Ernte verdoppeln. Kondition, belastbare Knie und Regenkleidung sind unverzichtbar.
Wer darf auf deutschen Spargelhöfen arbeiten?
Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz arbeiten ohne Visum oder Arbeitserlaubnis. Sie brauchen nur Ausweis, Arbeitsvertrag, steuerliche Identifikationsnummer und Krankenversicherungsschutz. Den größten Teil der landwirtschaftlichen Saisonkräfte stellen Rumänien und Polen.
Welche Wege gibt es für Drittstaatsangehörige?
Die Bundesagentur für Arbeit vermittelt über Vermittlungsabsprachen Saisonkräfte aus Georgien und der Republik Moldau. Die Beschäftigung darf höchstens 90 Tage je 180 Tage dauern und muss mindestens 30 Wochenstunden umfassen. Der Betrieb stellt den Antrag, die ZAV erteilt die Arbeitserlaubnis.
Über die Westbalkanregelung erhalten Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien mit Arbeitsplatzangebot ein Arbeitsvisum. Das Jahreskontingent liegt weiterhin bei 50.000 Zustimmungen, eine Halbierung auf 25.000 ist politisch geplant.
Junge Menschen aus Ländern mit Working-Holiday-Abkommen, etwa Kanada, Australien, Japan oder Neuseeland, können ebenfalls Spargel stechen. Das Working-Holiday-Visum wird je nach Staatsangehörigkeit meist im Alter von 18 bis 30 Jahren erteilt und erlaubt befristete Jobs.
Kurzfristige Beschäftigung ohne Sozialabgaben
Die meisten Erntehelfer aus der EU werden als kurzfristig Beschäftigte gemeldet. In landwirtschaftlichen Betrieben gilt dafür jetzt eine Grenze von 15 Wochen oder 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr, sonst drei Monate oder 70 Arbeitstage. Beschäftigte zahlen dann keine Sozialversicherungsbeiträge.
Krankenversicherung und Unterlagen
Weil keine Beiträge fließen, muss ein Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden, etwa die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine Bescheinigung der heimischen Kasse. Fehlt er bei Drittstaatsangehörigen, muss der Betrieb auf eigene Kosten eine gleichwertige private Versicherung abschließen.
Lohn, Prämien und Arbeitsbedingungen
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde, ab 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Er gilt für alle in Deutschland Beschäftigten, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Dauer der Saisonbeschäftigung.
Viele Höfe zahlen nach Kilogramm mit Leistungsprämie. Akkordlohn ist zulässig, doch die Bundesagentur betont, dass der Mindestlohn unabhängig von der erbrachten Leistung geschuldet ist: Jede gearbeitete Stunde muss mit mindestens 13,90 Euro vergütet werden.
Unterkunft und Verpflegung auf dem Hof
Eine Unterkunft wird fast immer gestellt, in Wohncontainern oder Gemeinschaftshäusern. Abzüge sind nur erlaubt, wenn der Vertrag sie vorsieht, und höchstens bis zu den Sachbezugswerten 2026: 285 Euro monatlich für Unterkunft und 345 Euro für Verpflegung.
Arbeitszeit, Vertrag und Kontrollen
Die werktägliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden und darf auf zehn verlängert werden, wenn ein Ausgleich erfolgt. Der schriftliche Vertrag nennt Lohn, Arbeitszeit und Abzüge, möglichst zweisprachig. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft die Einhaltung des Mindestlohns.
Kosten und Unterlagen im Überblick
Die Tabelle fasst die häufigsten Beträge und Formalitäten für eine Spargelsaison zusammen. Gesetzliche Werte gelten für 2026; Reisekosten hängen vom Herkunftsland und vom gewählten Verkehrsmittel ab, etwa Fernbus, Mitfahrgelegenheit oder Billigflug.
| Posten | Betrag oder Unterlage | Hinweis |
|---|---|---|
| Mindestlohn pro Stunde | 13,90 € brutto (2026) | 14,60 € ab 2027 |
| Abzug Unterkunft | höchstens 285 € im Monat | Sachbezugswert 2026, vertraglich geregelt |
| Gestellte Verpflegung | höchstens 345 € im Monat | Frühstück 2,37 €, Mahlzeit 4,57 € |
| Nationales Visum (Drittstaaten) | 75 € | Westbalkanregelung; ZAV-Vermittlung kostenfrei |
| Krankenversicherung | EHIC oder Bescheinigung | Pflicht bei kurzfristiger Beschäftigung |
| Steuer-ID | Steuerliche Identifikationsnummer | Nach Anmeldung des Wohnsitzes |
In 7 Schritten zum Job als Erntehelfer
Die Höfe stellen ab Januar für den Saisonstart Ende März ein. Wer diese Schritte der Reihe nach erledigt, reist mit klarem Vertrag, gesicherter Unterkunft und gültiger Krankenversicherung an, ohne auf kostenpflichtige Vermittler angewiesen zu sein.
- Region und Zeitraum wählen: Beelitz, Baden, Niedersachsen oder Bayern, zwischen April und dem 24. Juni.
- Ab Januar die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, EURES und landwirtschaftliche Jobportale durchsuchen.
- Höfe direkt anschreiben oder anrufen; viele werben auf Deutsch, Englisch, Polnisch oder Rumänisch an.
- Drittstaatsangehörige prüfen ihre Möglichkeiten (Georgien, Moldau, Westbalkan, Working Holiday); der Betrieb stellt den ZAV-Antrag.
- Vor der Anreise einen schriftlichen Vertrag mit Stundenlohn, Kiloprämie, Arbeitszeit, Unterkunft und Abzügen verlangen.
- EHIC oder private Krankenversicherung, Ausweis und ein Konto mit IBAN für die Lohnzahlung vorbereiten.
- Nach der Ankunft gegebenenfalls den Wohnsitz anmelden und täglich die eigenen Arbeitsstunden notieren.
Häufige Fehler und Betrugsmaschen
Probleme entstehen meist bei Vermittlern, Lohnabzügen und der tatsächlichen Arbeitszeit. Die folgenden Punkte tauchen in den Fällen von Beratungsstellen für mobile Beschäftigte wie dem gewerkschaftsnahen Netzwerk Faire Mobilität immer wieder auf.
- Geld an angebliche Vermittler zahlen: Die Vermittlung durch die Bundesagentur ist kostenlos.
- Ohne schriftlichen Vertrag anreisen oder ein Dokument in unverständlicher Sprache unterschreiben.
- Reinen Kilolohn ohne garantierten Mindestlohn pro Stunde akzeptieren.
- Reisepass oder Ausweis beim Arbeitgeber abgeben.
- Die 90-Tage-Grenze übersehen: Danach werden Sozialabgaben und Steuern fällig.
- Keine eigene Stundenliste führen, mit der sich eine falsche Abrechnung belegen lässt.
Braucht man Deutschkenntnisse zum Spargelstechen?
Nein. Die meisten Kolonnen werden von Vorarbeitern geführt, die Polnisch, Rumänisch oder Englisch sprechen. Etwas Deutsch hilft jedoch bei Stellen in Sortierung oder Verkauf, die wetterunabhängiger und teilweise besser bezahlt sind als das Stechen auf dem Feld.
Wie viel verdient ein Spargelstecher pro Saison?
Bei 45 Wochenstunden zum Mindestlohn ergeben sich rund 625 Euro brutto pro Woche, vor Abzügen für Unterkunft und Verpflegung. Kiloprämien können den Betrag in Spitzenwochen erhöhen, wenn warme Tage viele Stangen gleichzeitig wachsen lassen.
Lassen sich Spargel und Erdbeeren kombinieren?
Ja. Viele Betriebe bauen beides an und bieten Verträge von März bis Juli. Dabei muss die Jahressumme im Blick bleiben: Über 90 Arbeitstage in der Landwirtschaft hinaus ist keine beitragsfreie kurzfristige Beschäftigung mehr möglich.
Wann bewirbt man sich für die Saison 2027?
Die Betriebe planen ihre Kolonnen zwischen Dezember und Februar. Zuverlässige Erntehelfer werden oft jedes Jahr wieder eingeladen. Wer sich im Januar bewirbt, hat genug Zeit für Visum, Versicherung und Anreise vor dem ersten Stechen Anfang April.
Was tun, wenn der Lohn ausbleibt?
Zunächst schriftlich eine Stundenabrechnung verlangen, dann die kostenlose, mehrsprachige Beratung von Faire Mobilität oder die IG BAU einschalten. Verstöße gegen den Mindestlohn lassen sich zudem bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls melden, die Betriebe kontrolliert.
Wo Sie diese Jobs finden
- Bundesagentur für Arbeit – Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten (ZAV) — Offizielle Vermittlung von Erntehelfern aus Georgien und Moldau: höchstens 90 Tage je 180 Tage, mindestens 30 Wochenstunden, Antrag durch den deutschen Betrieb.
- Bundesagentur für Arbeit – Vordruck namentliche Anforderung — Offizieller Vordruck, mit dem ein Betrieb bereits bekannte Saisonkräfte aus Georgien oder Moldau namentlich anfordert, bevor die Arbeitserlaubnis erteilt wird.
- JobJump – Jobbörse — Deutsche Jobbörse mit Saisonjobs, Erntehelfer-, Koch- und Kellnerstellen, kostenlosen Jobalarmen und Gehaltsübersichten aus Tarifverträgen.
Offizielle und rechtliche Quellen
- Techniker Krankenkasse – Mindestlohn 2026 — Gesetzliche Krankenkasse erklärt den Mindestlohn von 13,90 Euro seit Januar 2026, 14,60 Euro ab 2027 und die Minijob-Grenze von 603 Euro.
- Minijob-Zentrale – Kurzfristige Beschäftigung — Offizielle Regeln: drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, in der Landwirtschaft 15 Wochen oder 90 Arbeitstage, keine Beiträge der Beschäftigten.
- Bundesagentur für Arbeit – Merkblatt Saisonbeschäftigung in der Landwirtschaft — Offizielles Merkblatt: Mindestlohn auch bei Akkord, angemessene Unterkunft, Krankenversicherung, zweisprachiger Vertrag und ZAV-Verfahren für Saisonkräfte.
- Techniker Krankenkasse – Saisonarbeit in der Landwirtschaft 2026 — Erläutert die erweiterten Zeitgrenzen der beitragsfreien kurzfristigen Beschäftigung in landwirtschaftlichen Betrieben: 15 Wochen oder 90 Arbeitstage.