Saisonarbeit in Deutschland: Ernte, Tourismus, Mindestlohn und Arbeitserlaubnis
Deutschland beschäftigt jedes Jahr zehntausende Saisonkräfte für Spargel, Erdbeeren, Hopfen, Weinlese, Tourismus in den Alpen und an der Küste sowie auf Weihnachtsmärkten – bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde im Jahr 2026.

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Welche Saisonarbeit gibt es in Deutschland?
Saisonarbeit in Deutschland betrifft vor allem Landwirtschaft und Gartenbau, die stark auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sind, sowie Hotellerie und Gastronomie in Urlaubsregionen. Handel, Logistik und Weihnachtsmärkte sorgen zum Jahresende zusätzlich für kurze, aber zahlreiche Einstellungsspitzen.
Die meisten Stellen in der Landwirtschaft sind körperlich anstrengend und eintönig, werden pro Stunde oder nach Leistung bezahlt und oft mit einer Gemeinschaftsunterkunft auf dem Hof kombiniert. Im Tourismus sind häufiger Deutsch- oder Englischkenntnisse gefragt, dafür gibt es Verträge über mehrere Monate in Ferienorten oder an der Küste.
Die wichtigsten Erntegebiete
Die Spargelernte konzentriert sich auf Niedersachsen, Brandenburg rund um Beelitz, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Erdbeeren folgen in denselben Gebieten. Hopfen wird in der Hallertau in Bayern gepflückt, dem weltweit größten Anbaugebiet.
Bei der Weinlese sind Mosel, Rheinland-Pfalz, Rheinhessen, Baden und Franken gefragt. Äpfel werden im Alten Land bei Hamburg und rund um den Bodensee geerntet, während Freilandgemüse in der gesamten norddeutschen Tiefebene angebaut wird.
- Landwirtschaft: Spargel, Erdbeeren, Kirschen, Hopfen, Äpfel, Trauben, Gemüse.
- Tourismus: Hotels und Restaurants in den bayerischen Alpen sowie an Nord- und Ostsee.
- Veranstaltungen: Bierfeste, Festivals und Sommermessen.
- Handel zum Jahresende: Weihnachtsmärkte, Lager, Zustellung.
Saisonkalender in Deutschland
Der landwirtschaftliche Kalender beginnt im zeitigen Frühjahr und endet im Herbst; danach übernehmen Wintertourismus und Weihnachtsmärkte. Viele Betriebe rekrutieren schon ab Januar für die Spargelsaison.
| Tätigkeit | Arbeitszeitraum | Hauptregionen |
|---|---|---|
| Spargel | April bis Ende Juni | Niedersachsen, Brandenburg, Baden |
| Erdbeeren | Mai bis Juli | Niedersachsen, Rheinland, Baden |
| Hopfen | Ende August bis September | Hallertau, Tettnang |
| Weinlese | September bis Oktober | Mosel, Pfalz, Baden |
| Äpfel | August bis Oktober | Altes Land, Bodensee |
| Weihnachtsmärkte | Ende November bis Dezember | Nürnberg, Köln, Dresden, München |
Sommer- und Wintertourismus
Im Sommer suchen Sylt und Rügen, die Ostseeküste und die bayerischen Seen von Mai bis September Service- und Küchenpersonal. Im Winter stellen Garmisch-Partenkirchen, Oberstdorf und Berchtesgaden von Dezember bis März für Hotels und Bergbahnen ein.
Wer darf in Deutschland saisonal arbeiten?
Wie überall in der EU entscheidet die Staatsangehörigkeit über die Formalitäten. EU-Bürger können ohne Weiteres anreisen, alle anderen brauchen ein bestimmtes Vermittlungsverfahren oder einen Aufenthaltstitel, der die Erwerbstätigkeit erlaubt.
Bürger der EU, des EWR und der Schweiz
Europäer brauchen weder Visum noch Arbeitserlaubnis. Bei längerem Aufenthalt müssen sie ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden und dem Arbeitgeber Ausweis, Steuer-Identifikationsnummer und, falls sie in ihrem Heimatland versichert bleiben, eine A1-Bescheinigung vorlegen.
Drittstaatsangehörige: Vermittlungsabsprachen
Die Bundesagentur für Arbeit vermittelt über Vermittlungsabsprachen landwirtschaftliche Saisonkräfte aus Georgien und Moldau. Die Beschäftigung ist auf 90 Tage innerhalb von 180 Tagen begrenzt, mit mindestens 30 Wochenstunden, und die Erlaubnis wird ohne Umweg über die Visastellen erteilt.
Daneben gibt es weitere Wege, etwa die sogenannte Westbalkanregelung oder das Working-Holiday-Visum für junge Menschen aus Partnerländern, die jedoch eigenen Verfahren unterliegen. Ohne passenden Aufenthaltstitel darf kein Drittstaatsangehöriger legal arbeiten.
Studierende und kurzfristige Jobs
Studierende aus Europa nutzen häufig die kurzfristige Beschäftigung, die sozialversicherungsfrei ist, wenn sie drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr nicht überschreitet. In der Landwirtschaft ist die Grenze auf fünfzehn Wochen oder 90 Tage angehoben.
Lohn, Arbeitszeit und Bedingungen
Das deutsche Arbeitsrecht gilt für alle Beschäftigten, die im Inland arbeiten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Der schriftliche Vertrag muss Arbeitsort, Dauer, Stunden- oder Stücklohn, Arbeitszeiten, Urlaub und Beginn festhalten.
Mindestlohn 2026
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Leistungslohn darf den tatsächlichen Stundenlohn niemals unter diese Untergrenze drücken.
Unterkunft und Abzüge
Bei Saisonkräften, die über die Bundesagentur vermittelt werden, muss der Arbeitgeber eine angemessene Unterkunft stellen oder organisieren. Die Miete darf nur vom Lohn abgezogen werden, wenn der Vertrag dies vorsieht, und nur in den sozialrechtlich festgelegten Grenzen; der unpfändbare Teil muss dem Beschäftigten bleiben.
Minijob und Sozialabgaben
Ein Minijob ist 2026 auf 603 Euro im Monat begrenzt. Darüber, oder wenn die kurzfristige Beschäftigung die Zeitgrenzen überschreitet, werden Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig. Saisonkräfte ohne Versicherungsschutz brauchen eine Krankenversicherung, die andernfalls der Arbeitgeber stellt.
Schritt für Schritt zur Saisonstelle in Deutschland
Deutsche Betriebe holen ihre Teams gern Jahr für Jahr zurück. Deshalb lohnt es sich, früh zu bewerben und in der ersten Saison zu überzeugen, um wieder eingeladen zu werden.
- Kultur oder Ferienort auswählen und den passenden Rekrutierungszeitraum ermitteln.
- Einen kurzen Lebenslauf auf Deutsch oder Englisch mit genauer Verfügbarkeit und landwirtschaftlicher Erfahrung erstellen.
- Stellenangebote über EURES prüfen und eine EURES-Beraterin oder einen EURES-Berater im eigenen Land kontaktieren.
- Spargel- und Erdbeerhöfe oder Weingüter schon ab Januar direkt anschreiben.
- Einen schriftlichen Vertrag mit Stundenlohn, Arbeitszeiten, Unterkunft und Abzügen einholen.
- Ausweis, Europäische Krankenversicherungskarte oder A1-Bescheinigung und ein Bankkonto bereithalten.
- Nach der Ankunft, falls erforderlich, den Wohnsitz bei der Gemeinde anmelden und die eigenen Stundenaufzeichnungen aufbewahren.
Typische Fallen und Betrugsmaschen
Kontrollen des Zolls haben bei der Ernte immer wieder Missstände aufgedeckt. Die folgenden Punkte verdienen vor und während der Saison besondere Aufmerksamkeit.
- Einen Vermittler für einen Platz bezahlen: Die Vermittlung durch die Bundesagentur ist kostenlos.
- Stücklohn akzeptieren, ohne dass der Mindeststundenlohn von 13,90 Euro garantiert ist.
- Einen deutschen Vertrag unterschreiben, ohne die Abzüge für Unterkunft und Verpflegung zu verstehen.
- Ohne eigene Stundenaufzeichnung arbeiten, die im Streitfall unverzichtbar ist.
- Während einer sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung ohne Krankenversicherung bleiben.
Kosten und Unterlagen im Überblick
Die folgende Tabelle fasst Richtwerte und nützliche Nachweise für eine Saison in Deutschland zusammen. Die Abzüge unterscheiden sich je nach Betrieb und müssen im Vertrag und auf der Lohnabrechnung klar ausgewiesen sein.
| Posten | Richtwert 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Mindestlohn | 13,90 € brutto pro Stunde | 14,60 € ab 1. Januar 2027 |
| Minijob-Grenze | 603 € im Monat | Darüber Beiträge fällig |
| Kurzfristige Beschäftigung | 3 Monate oder 70 Tage | 15 Wochen oder 90 Tage in der Landwirtschaft |
| Unterkunft | Oft gestellt und abgezogen | Betrag im Vertrag festgehalten |
| Unterlagen | Ausweis, Steuer-ID, IBAN | A1 oder Krankenversicherung |
Sprache und Integration
Ein paar Worte Deutsch erleichtern den Alltag sehr, doch viele Betriebe führen internationale Teams auf Englisch, Polnisch oder Rumänisch. Im Tourismus wird für Stellen mit Gästekontakt meist ein gesprächssicheres Deutsch verlangt.
Häufige Fragen
Diese Antworten betreffen die häufigsten Situationen von Bewerbern aus dem In- und Ausland, die eine erste Saison in der Landwirtschaft oder im Tourismus in Deutschland planen.
Wie viel verdient man als Spargelstecher?
2026 mindestens 13,90 Euro brutto pro Stunde, auch bei Bezahlung pro Kilo. Leistungsprämien kommen zum gesetzlichen Mindestlohn hinzu. Der Nettobetrag hängt von den Abzügen für die Unterkunft und von etwaigen Sozialabgaben ab, falls keine kurzfristige Beschäftigung vorliegt.
Muss man für die Ernte Deutsch sprechen?
Nein, auf dem Feld ist das in der Regel nicht nötig. Anweisungen werden oft auf Englisch oder in der Sprache der Teams gegeben. Den eigenen Vertrag zu verstehen bleibt aber entscheidend, und die Bundesagentur verlangt, dass er für beide Seiten verständlich ist, notfalls zweisprachig.
Können Marokkaner oder Tunesier bei der Ernte arbeiten?
Nicht über die aktuellen Vermittlungsabsprachen, die Georgien und Moldau betreffen. Nötig ist ein anderer Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis, den die deutsche Botschaft nach den geltenden Regeln der Erwerbsmigration erteilt – für die Erntearbeit ist das selten.
Kann man mehrere kurzfristige Jobs im Jahr kombinieren?
Ja, aber die Grenzen von drei Monaten oder 70 Tagen gelten für alle kurzfristigen Beschäftigungen eines Kalenderjahres zusammen. Werden sie überschritten, sind Sozialbeiträge Pflicht. Der Arbeitgeber muss jede kurzfristige Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale melden.
Saisonjobs im Detail
Wo Sie diese Jobs finden
- EURES Deutschland – Infoseite Saisonarbeit — EURES-Netzwerk: Informationen für Saisonkräfte aus der EU und aus Drittstaaten zu Arbeitserlaubnis, Löhnen, Versicherung und Verträgen in Deutschland.
- Bundesagentur für Arbeit – Saisonbeschäftigung in der Landwirtschaft — Offizielles Merkblatt 2026 zur Vermittlung landwirtschaftlicher Saisonkräfte: Lohn, Unterkunft, Vertrag und Antragsverfahren.
- EURES – Angebote für Arbeitsuchende — Europäisches Jobportal: Saisonstellen, EURES-Berater in jedem Land und Online-Jobmessen.
Offizielle und rechtliche Quellen
- TK – Mindestlohn und Minijobs 2026 — Techniker Krankenkasse: Mindestlohn 2026 und 2027, Minijob-Grenze und Regeln für ausländische Beschäftigte.
- Minijob-Zentrale – Kurzfristige Beschäftigung — Offizielle Stelle für Minijobs: Grenzen von drei Monaten oder 70 Tagen und Sonderregeln für die Landwirtschaft.
- Bundesagentur für Arbeit – Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten — Vermittlungsabsprachen mit Georgien und Moldau, Höchstdauer und Voraussetzungen.